Tippgeber Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für das Tippgeberprogramm des Reuter Ideencenters
Mit dem Tippgeberprogramm ermöglicht das Reuter Ideencenter Privatpersonen, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für offene Stellen zu empfehlen. Für erfolgreiche Empfehlungen kann eine Empfehlungsprämie gezahlt werden.
1. Veranstalter
Veranstalter des Tippgeberprogramms ist das Reuter Ideencenter, Reuter Fenster und Türen GmbH, Buchenweg 30 • 63768 Hösbach
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen.
Mitarbeitende der Firma Reuter Fenster und Türen GmbH sowie an der Personalauswahl beteiligte Personen können von der Teilnahme ausgeschlossen sein.
3. Ablauf des Tippgeberprogramms
Der Tippgeber kann über das bereitgestellte Onlineformular eine Person empfehlen.
Nach Absenden des Formulars erhält der Tippgeber einen persönlichen Empfehlungslink, den er an die empfohlene Person weiterleiten kann.
Die empfohlene Person muss sich über diesen individuellen Empfehlungslink bewerben, damit die Empfehlung eindeutig zugeordnet werden kann.
4. Voraussetzungen für eine Empfehlungsprämie
Eine Empfehlungsprämie kann gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die empfohlene Person bewirbt sich über den persönlichen Empfehlungslink des Tippgebers,
- zwischen der empfohlenen Person und der Reuter Fenster und Türen GmbH kommt ein Arbeitsvertrag zustande,
- die empfohlene Person tritt die Stelle tatsächlich an.
Weitere Voraussetzungen können gelten, beispielsweise der erfolgreiche Abschluss der Probezeit.
Ein Anspruch auf eine Prämie besteht erst nach Erfüllung aller Voraussetzungen.
5. Höhe und Auszahlung der Prämie
Die Höhe der Empfehlungsprämie wird von Reuter Fenster und Türen GmbH festgelegt und kann je nach Position oder Kampagne variieren.
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich an den Tippgeber und erst nach erfolgreicher Einstellung der empfohlenen Person sowie nach Ablauf einer gegebenenfalls festgelegten Wartefrist.
Ein Rechtsanspruch auf eine Prämienzahlung besteht nicht.
6. Missbrauchsschutz
Das Tippgeberprogramm dient ausschließlich der Empfehlung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten.
Das Reuter Ideencenter behält sich vor, Empfehlungen abzulehnen oder Teilnehmer vom Programm auszuschließen, wenn ein Missbrauch des Systems vermutet wird.
Als missbräuchliche Nutzung gelten insbesondere:
- mehrfache Empfehlungen derselben Person durch unterschiedliche Identitäten,
- Empfehlungen ohne Wissen oder Einwilligung der empfohlenen Person,
- automatisierte oder massenhafte Einreichungen von Empfehlungen,
- unrichtige oder unvollständige Angaben im Formular.
Im Falle eines Missbrauchs kann eine Prämienzahlung verweigert werden.
7. Regelung bei mehreren Empfehlungen derselben Person
Wird eine Person von mehreren Tippgebern empfohlen, gilt grundsätzlich die Empfehlung als maßgeblich, die zeitlich zuerst über das offizielle Empfehlungsformular eingegangen ist.
Voraussetzung ist, dass die Bewerbung eindeutig über den entsprechenden Empfehlungslink oder eine Referenz-ID zugeordnet werden kann.
Empfehlungen können ausgeschlossen werden, wenn die empfohlene Person bereits zuvor im Bewerbungsprozess des Unternehmens registriert war.
8. Datenschutz bei Empfehlungslinks
Zur Zuordnung von Empfehlungen werden individuelle Empfehlungslinks verwendet, die technische Parameter (z. B. Referenz-IDs) enthalten können.
Diese Daten dienen ausschließlich der Zuordnung einer Bewerbung zu einer Empfehlung und werden nur im Zusammenhang mit dem Bewerbungsprozess verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung des Reuter Ideencenters.
9. Haftungsausschluss
Die Empfehlung einer Person stellt keine Garantie für eine Einstellung dar.
Die Reuter Fenster und Türen GmbH entscheidet unabhängig über den Bewerbungsprozess sowie über eine mögliche Einstellung der empfohlenen Person.
Aus der Teilnahme am Tippgeberprogramm entsteht kein Anspruch auf ein Bewerbungsgespräch, eine Einstellung oder eine Prämienzahlung.
10. Steuerlicher Hinweis
Empfehlungsprämien können steuerpflichtige Einnahmen darstellen.
Die steuerliche Behandlung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Tippgebers. Die Reuter Fenster und Türen GmbH übernimmt keine steuerliche Beratung und keine Haftung für steuerliche Verpflichtungen des Prämienempfängers.
11. Änderungen und Beendigung des Programms
Die Reuter Fenster und Türen GmbH behält sich vor, das Tippgeberprogramm jederzeit zu ändern, anzupassen oder zu beenden.
12. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.