Hinweis zur Empfehlungsprämie

Hinweis zur Empfehlungsprämie

Die Firma Reuter Fenster und Türen GmbH bietet im Rahmen des Tippgeberprogramms eine freiwillige Empfehlungsprämie für erfolgreiche Personalempfehlungen an.

Ein Anspruch auf Auszahlung einer Prämie besteht ausschließlich dann, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die empfohlene Person bewirbt sich über den persönlichen Empfehlungslink des Tippgebers.
  • Es kommt zu einem Arbeitsvertrag zwischen der empfohlenen Person und dem Reuter Ideencenter.
  • Das Arbeitsverhältnis wird tatsächlich aufgenommen.

Die Auszahlung der Prämie kann zusätzlich an weitere Bedingungen geknüpft sein, beispielsweise an das erfolgreiche Bestehen der Probezeit.

Ein Anspruch auf Auszahlung der Prämie besteht nicht, wenn:

  • die empfohlene Person bereits zuvor Kontakt mit dem Unternehmen hatte,
  • die Bewerbung bereits unabhängig von der Empfehlung erfolgt ist,
  • die Empfehlung nicht eindeutig zugeordnet werden kann.

Die Entscheidung über die Auszahlung einer Empfehlungsprämie liegt ausschließlich beim der Reuter Fenster und Türen GmbH.